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BITV und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was bedeutet das für Dich?
Barrierefreiheit ist kein Extra mehr – sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit der BITV und BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt auf viele Unternehmen in Deutschland ein konkreter Handlungsbedarf zu. Was das genau bedeutet, wer betroffen ist und was zu tun ist, erfährst du in diesem Beitrag.
Was ist die BITV?
Die BITV regelt seit 2002, wie Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet sein müssen. Grundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), ergänzt durch europäische Richtlinien. Die BITV schreibt technische und inhaltliche Anforderungen vor, z. B. in Bezug auf:
Kontrastverhältnisse
Tastaturbedienbarkeit
Alternativtexte für Bilder
Strukturierte Überschriften und semantisch korrekten Code usw.
Die BITV 2.0 ist die aktuelle Fassung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und wurde zuletzt umfassend überarbeitet, um die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit weiter zu konkretisieren und an internationale Standards anzugleichen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und ab wann gilt es?
Das BFSG wurde im Juli 2021 beschlossen und setzt die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel: Produkte und Dienstleistungen barrierefrei machen – nicht nur im öffentlichen, sondern vor allem im privaten Sektor. Das bedeutet: Barrierefreiheit von Websites – Pflicht ab 2025 für viele Unternehmen!
Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 vollumfänglich in Kraft. Das bedeutet: Ab diesem Datum müssten bereits betroffene Dienstleistungen barrierefrei angeboten werden.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das BFSG betrifft private Unternehmen, die bestimmte digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Dazu gehören u. a.:
Online-Shops und E-Commerce Plattformen
E-Book-Reader
Bankdienstleistungen (z. B. Online-Banking)
Telekommunikationsdienste
Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten)
Achtung Ausnahme:
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind von bestimmten Anforderungen befreit, müssen aber z. B. über Alternativen informieren.
Was passiert, wenn man gegen das Gesetz verstößt?
Bei Nichtbeachtung der Vorschriften zur Barrierefreiheit müssen Unternehmen sehr wahrscheinlich mit ernsthaften Konsequenzen rechnen:
Die zuständigen Behörden in den Bundesländern haben die Möglichkeit, den Verkauf oder die Erbringung nicht konformer Produkte und Dienstleistungen einzuschränken oder vollständig zu untersagen
Verstöße können mit hohen Geldbußen geahndet werden
Zudem drohen im Extremfall auch rechtliche Schritte durch Wettbewerber, etwa in Form von Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs
Was ist also zu tun?
Prüfen, ob dein Unternehmen betroffen ist.
Bietest du Online-Produkte oder -Dienstleistungen an? Dann bist du höchstwahrscheinlich in der Pflicht.Barrierefreiheit analysieren.
Lass deine Website, App oder digitale Produkte auf Barrierefreiheit prüfen – idealerweise durch eine Fachagentur oder mithilfe von Tools und Nutzer-Tests. Fokussiere dich dabei auf alle Punkte in den Bereichen Bedienbarkeit, flexible Anpassungsoptionen oder auch die technischen Rahmenbedingungen (Stichwort: ARIA Labels)Umsetzen.
Arbeite daran, Barrieren abzubauen. Orientiere dich an der EN 301 549 (europäische Norm für Barrierefreiheit) und den WCAG 2.1-Richtlinien.Barrierefreiheit erklären.
Veröffentliche eine Barrierefreiheitserklärung auf deiner Website, auch das ist Pflicht.
Fazit: Nicht warten – handeln!
Die BITV betrifft schon lange öffentliche Stellen, aber mit dem BFSG sind nun auch private Unternehmen gefordert. Barrierefreiheit wird zum Standard – gesetzlich und gesellschaftlich.
Wer jetzt handelt, spart nicht nur Stress und mögliche Abmahnungen, sondern positioniert sich als zukunftsorientiertes, inklusives Unternehmen.
Tipp: Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht – sie verbessert auch die Usability für alle Nutzer und kann die Reichweite deines Angebots spürbar erhöhen. |
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